Strafrecht
Kompetente Strafverteidigung
Jeder Mensch kann in ein Strafverfahren geraten. Hierbei ist eine Strafverteidigung durch einen spezialisierten Verteidiger unerlässlich. Bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens sollte ein Strafverteidiger hinzugezogen werden um Ihre Rechte als Beschuldigter effektiv zu wahren.
Oft kann bereits in diesem Stadium eine Einstellung des Strafverfahrens erreicht werden. Rechtsanwalt Niedermeier vertritt Sie als Strafverteidiger in nahezu sämtlichen Strafverfahren (Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren), insbesondere bei
- Gewaltdelikten
- Vermögensdelikten und Eigentumsdelikten
- Betäubungsmitteldelikten
- Jugendstrafrecht
- Verletztenvertretung.
Sie haben eine Vorladung von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder sogar bereits eine Anklage / einen Strafbefehl von einem Gericht erhalten?
Tätigen Sie keinesfalls eine Aussage ohne Rücksprache mit Ihrem Strafverteidiger, sondern machen Sie von Ihrem Recht zu Schweigen gebrauch!
Kontaktieren Sie unverzüglich Rechtsanwalt Niedermeier unter 07532 433 99 0. Oft schaffen Beschuldigte durch Ihre eigene, unbedachte Aussage erst die
Grundlage für einen hinreichenden Tatverdacht.
Warum ich für Sie der richtige Ansprechpartner bin?
Mit mir haben Sie einen dynamischen, engagierten Strafverteidiger bei der Hand, der Sie so verteidigt, als ob es um ihn selbst ginge. Durch regelmäßige Fortbildungen sowie wertvolle Erfahrungen als ehemaliger Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Konstanz und Referendar am Schwurgericht Konstanz, sind Sie bei mir fachlich in guten Händen. Im weit überwiegenden Teil der durch mich verteidigten Strafverfahren konnte ich bereits eine Einstellung vor Durchführung der Hauptverhandlung erreichen.
Rechtsanwalt Max Niedermeier