Handels- und Gesellschaftsrecht
Expertise im Handels- und Gesellschaftsrecht für Unternehmen
Als Fachanwalt im Handels- und Gesellschaftsrecht bin ich für den Mandanten schwerpunktmäßig auf folgenden Fachgebieten tätig:
- Beratung von Gesellschaftern, Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten im Unternehmen
- Beratung bei der Gründung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
- Einleitung effektiver gerichtlicher Maßnahmen z.B. einstweilige Verfügungen gegen Geschäftsführer und Gesellschafter oder die Gesellschaft
- Beratung von Kapitalgesellschaften in der Krise
- Gestaltung von Geschäftsführerverträgen
- Beratung von Geschäftsführern wegen Abberufung, Kündigung, Amtsniederlegung
- Beratung Geschäftsführer wegen Durchgriffshaftung
- Beratung beim Unternehmenskauf und bei der Unternehmensnachfolge

Warum ich für Sie der richtige Ansprechpartner bin?
Für Sie in Ihrer Funktion als Geschäftsführer sorge ich, dass Sie Ihre gefassten unternehmerischen Ziele gegenüber Mitgeschäftsführern, Gesellschaftern und der Gesellschaft durchsetzen. Für Sie als Gesellschafter erreiche ich, dass Sie Ihre Gesellschaftsrechte auch als Minderheitsgesellschafter durchzusetzen vermögen.
Rechtsanwalt Müller LL.M. Eur.